Helfen Sie mit, jede Spende zählt!
Der Roter Ritter e.V. ist vom Finanzamt als gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienend anerkannt und daher von der Steuer befreit.
Ihre Spende kommt also ungeschmälert der Förderung von Opfern und deren Familien zu Gute.
Spenden für einen bestimmten Zweck Wenn Sie möchten, dass Ihre Spende einem konkreten Zweck zu Gute kommt, geben Sie bei der Überweisung bitte Ihren Wunsch bei "Verwendungszweck" mit an. Spendenquittung Ihre Spende an den Roter Ritter e.V. ist in Deutschland steuerlich abzugsfähig. Privatpersonen können die Spende bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe innerhalb bestimmter Grenzen steuermindernd geltend machen. Unternehmen können die Spende bis zu einer festgesetzten Höchstgrenze vom Gewinn absetzen. Vgl. dazu § 10b EStG. Bitte nehmen Sie nach erfolgter SpendeKontaktmit uns auf, damit wir Ihnen einen Spendenquittung ausstellen können. Schon gewusst? Sollten Sie sich dazu entschliessen dem Verein testamentarisch Vermögen zukommen zu lassen, kann diese Zuwendung ebenfalls ohne Steuerabzüge der Förderung von Opfern und deren Familien zu Gute kommen. Entsprechend demSchreiben des Oberlandesgerichts München vom 31.07.2013können auch Geldauflagen dem Verein zugeführt werden. Musterüberweisung Hinweis: Für Überweisungen innerhalb von Deutschland muss die BIC nicht mit angegeben werden. |